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A scientist in protective clothing looks at the coronavirus

Einhaltung von Datenschutz während Coronavirus-Pandemie

„Wir stehen am Anfang einer Epidemie“ so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in den Medien. Es handele sich dabei um seine persönliche Einschätzung, wie er betonte. Problematisch ist, dass nachdem die Infektionskette nicht nachvollzogen werden kann, die aufgetauchten Fälle in keinem Zusammenhang stehen und Personen, die erkrankt sind, zuvor Veranstaltungen besucht haben. So ist zu erwarten, dass sich weitaus mehr Personen bereits infiziert haben, als bisher vermutet. Der Data protection of your company must be respected, despite coronavirus pandemic.

Where is the connection between data protection and Coronavirus?

Im Fall einer weiteren Verbreitung des Coronavirus, ist mit der Erkrankung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiternn zu rechnen. Verantwortliche müssen gesetzlich (Article 32 GDPR and the § 64 BDSG) dafür Sorge tragen, dass durch den Einsatz von geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen, eine datenschutzkonforme Verarbeitung sichergestellt wird – auch im Krankheitsfall des zuständigen Mitarbeiters oder gar Geschäftsführers.

Hinsichtlich einer Epidemie (das Auftreten einer ansteckenden Krankheit in einem bestimmten begrenzten Verbreitungsgebiet) oder gar einer Pandemie (sich weit ausbreitende, ganze Landstriche, Länder erfassende Seuche; Epidemie großen Ausmaßes) müssen Verantwortliche zwei Faktoren besonders beachten:

  • Wahrung und Erfüllung der Rights of data subjects in the time defined by law
  • Maßnahmen, die die IT-Sicherheit im Unternehmen sicherstellen bzw. aufrechterhalten besonders im Hinblick auf Data breaches und sonstige Störungen, die die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten einschränken. Das Ganze auch im Hinblick auf die Sicherheit der Betriebs- und Geschäftsdaten (BI).

Die Fristen zur Erfüllung der Pflichten sind genau definiert. Sollten Sie nun der Meinung sein, dass das alles nicht notwendig ist, da Sie nur Geschäfte mit Unternehmen betreiben, bedenken Sie bitte dabei, dass dort überall Mensch arbeiten, deren Daten Sie verarbeiten. Im besonderen Fokus stehen dabei Ihre eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Was können Verantwortliche unternehmen?

In den nächsten Wochen müssen Verantwortliche damit rechnen, dass sich das Coronavirus weiter ausbreitet. Gerade Arbeitgeber sind angehalten, die Situation fortlaufend zu beobachten und für die Mitarbeiter und den Kundenkontakt des eigenen Unternehmens zu bewerten. Sinnvoll ist es, auch jetzt schon konkrete Maßnahmen in Angriff zu nehmen.

Allgemeine Schutz-Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus in Ihrem Unternehmen


Employees who were in Asia

Sollte sich Mitarbeiter in den letzten vier Wochen privat oder dienstlich in Asien aufgehalten haben, sollte die Möglichkeit der Arbeit aus dem Homeoffice heraus in Betracht gezogen werden. Die Inkubationszeit beträgt nach aktuellen Annahmen ca. fünf Tage, bei wenigen Betroffenen wurden erste Symptomen nach ca. 12 Tagen nach Infektion festgestellt. Um sicher zu gehen ist eine Arbeit im Homeoffice von 14 Tagen sinnvoll.

Missions and other external appointments

Insofern nicht unbedingt notwendig, sollte aktuelle eine überwiegende digitale Kommunikation stattfinden. Weisen Sie Ihre Mitarbeiter an nur in Ausnahmefällen externe Termine wahrzunehmen.

Zusammenarbeit im Büro

Eine gute Händehygiene und der vorübergehende Verzicht auf das Händeschütteln sind wichtige Maßnahmen, um eine Ansteckung oder weitere Verbreitung zu vermeiden. Statten Sie Ihre Büros mit Desinfektionsmitteln aus und Sensibilisieren Sie bei diesem Thema.

External Data Protection Officer

Gern können Sie uns als external data protection officer (DPO) order. We also offer individual consulting services as well as audits and will be happy to provide you with a non-binding offer. You can find more information about our external data protection officers on our website.

Datenschutz-Maßnahmen die Verantwortliche jetzt umsetzen müssen

Im Falle einer Datenpanne oder einer nicht rechtzeitig erteilten Auskunft gegenüber einer betroffenen Person zur Wahrung ihrer Betroffenenrechte würde die Aufsichtsbehörde bei Angabe des Grundes, der in der Existenz einer Epidemie oder Pandemie liegt, fragen, ob Sie organisatorische und technische Maßnahmen im Vorfeld ergriffen haben, um dieser Gefahr zu begegnen.

Um sich auf einen solchen Fall vorzubereiten, müssen Sie die getroffenen Maßnahmen dokumentieren. Speziell für diesen Fall gibt es Verarbeitungstätigkeiten und technische sowie organisatorische Maßnahmen, die Ihnen bei der Argumentation mit den Aufsichtsbehörden den Rücken stärken.

Unsere Datenschutz-Experten haben Notfall-, Epidemie- / Pandemie- oder auch Impfpläne und Checklisten erarbeitet. Kunden von Robin Data können auf diese Dokumente kostenfrei zugreifen, entweder als Verarbeitungstätigkeit oder TOM in der Software oder auf Anfrage bei ihrem zuständigen Datenschutzbauftragten.

More about this in our privacy community: Corona, Datenschutz und Einschränkung des öffentlichen Lebens / Grippe

Free Download

Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter und Kollegen mit dem Posters „Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz“

Download now free of charge: Poster-Hygiene-Infections-Workplace-Robin-Data

Robin Data Poster Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz während der Pandemie

Caroline Schwabe
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