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Vier Datenschutzbeauftragten diskutieren die Nutzung sozialer Netzwerke durch Behörden

Streit um die Nutzung sozialer Netzwerke durch Behörden

Soziale Netzwerke sind ein schillernder Bestandteil des Internets. Sie können die Kommunikation und Information bereichern, bergen aber auch Risiken für die Gesellschaft und den Einzelnen. Dieser Zwiespalt zeigt sich auch in dem aktuellen Streit um die Nutzung sozialer Netzwerke durch Behörden.

Datenschutzbeauftragter will Polizei anweisen Social Media nicht länger zu nutzen

Der Datenschutzbeauftragte der Regierung Sachsen-Anhalts, Harald von Bose, möchte die Polizei anweisen, Facebook und Twitter nicht länger zu nutzen, berichtete die Mitteldeutsche Zeitung. Der Staat müsse seine Vorbildfunktion erfüllen und seine Behörden dürften daher nicht gegen Datenschutzrecht verstoßen. Die Behörden hafteten als Seitenbetreiber dafür, was mit den personenbezogenen Daten der Nutzer geschieht. Darüber informierten aber Facebook und Twitter nicht ausreichend, so von Bose. Im vergangenen Jahr hatte sich bereits die sachsen-anhaltinische Staatskanzlei aus Facebook zurückgezogen. Von Bose sagte weiter, er habe seine Rechtsauffassung den Behörden schon mehrfach erklärt.

Die Polizei in Sachsen-Anhalt sieht dagegen Social Media als wichtiges Instrument, um die Bevölkerung in Gefahrensituationen zu warnen und informieren, wie im Oktober 2019 über den Anschlag in Halle. Twitter sei darüber hinaus auch für die Nachwuchswerbung und Imagesteigerung sehr wichtig, sagte ein Sprecher des Landesinnenministeriums gegenüber der Zeitung. „Grundlegende Rechtsfragen“ seien noch nicht endgültig geklärt. Der Sprecher lehnte den Rückzug aus den sozialen Medien ab.

Auch die Landesdatenschutzbeauftragten in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg dringen darauf, dass die Polizei diese soziale Netzwerke nicht mehr für ihre Öffentlichkeitsarbeit nutzt. Stefan Brink, der Datenschutzbeauftragte in Baden-Württemberg, löschte konsequenterweise seinen Twitter-Account Ende Januar. Dieser angekündigte Schritt sorgte für ein großes Echo, da er ein sehr aktiver Twitter-Nutzer gewesen war und über 5000 Follower hatte. Brink hatte Twitter eine Liste von Fragen vorgelegt, die Twitter-Manager gaben ihm aber keine ausreichenden Antworten.

Das soziale Netzwerk Twitter verwendet Google Analytics

Problematisch ist unter anderem, dass das Verhalten von Nutzern mit den Werkzeugen von Google Analytics untersucht wird. Mit Cookies identifiziert Twitter Internet-Nutzer. Selbst von solchen Surfern, die keinen Twitter-Account haben, greift die Plattform persönliche Daten ab, wenn sie sich Tweets anschauen. „Twitter beobachtet die Kommunikation der Nutzer, wertet sie aus und nutzt sie werblich“, sagte Brink.

Mit fünf Anforderungen und Erläuterungen dazu (Wesentlich Anforderungen an die behördliche Nutzung „sozialer Netzwerke“, PDF, LfDI Baden Württemberg) griff der baden-württembergische Beauftragte die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesverwaltungsgerichts zu sozialen Netzwerken auf. Der EuGH hatte mit seinem Urteil zu Facebook-Fanpages die gemeinsame Verantwortung von Plattform- und Seitenbetreiber für die Einhaltung des Datenschutzes festgestellt. Inwieweit man diese Entscheidung auch auf Twitter und andere Netze übertragen kann, ist unter Juristen strittig.

Die fünf Anforderungen lauten:

  1. Behördliche Mitglieder müssen eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage vorweisen können.
  2. Die datenschutzrechtlichen Transparenzgebote müssen eingehalten werden.
  3. Soweit behördliche Mitglieder mit dem Plattformbetreiber zusammen gemeinsam verantwortlich für Datenverarbeitungen sind, muss dazu eine vertragliche Vereinbarung getroffen werden.
  4. Behördliche Mitglieder müssen alternative Informations- und Kommunikationswege anbieten, damit Bürger nicht in „Soziale Netzwerke“ hineingezwungen werden.
  5. Die technischen und organisatorischen Sicherungsmaßnahmen müssen dem Stand der Technik genügen und der Selbstschutz der Bürger muss respektiert werden.

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Datenschutzbeauftragter droht mit Löschung von Social Media Accounts

Wenn Behörden diese Anforderungen bei der Nutzung sozialer Netze nicht erfüllen, so müssen sie jetzt umgehend nachbessern, fordert Brink. Das setzt aber die Kooperation des jeweiligen Plattformbetreibers voraus. Wenn es an dieser Zusammenarbeit mangelt und die amtliche Stelle die Vorgaben nicht erfüllen kann, so müsse sie die Plattform verlassen. In einem Interview für netzpolitik.org (Stefan Brink meint es ernst mit dem Datenschutz) meinte Brink lakonisch:

„Für Behörden dürfte es eigentlich nicht überraschend sein, dass man sich an bestimmte Regeln hält, aber offensichtlich müssen viele das neu lernen.“ Er warnte: „Dank der DSGVO darf ich im Extremfall auch die Löschung eines Accounts anordnen.“

Doch er räumt in seinem Papier ein, dass die Rechtslage „nur schwer nachvollziehbar“ und „teilweise unklar“ sei. Der Gesetzgeber müsse prüfen, ob durch ein Gesetz zur Öffentlichkeitsarbeit von Behörden mehr Rechtssicherheit geschaffen werden könne.

Das Gesetz könne auch eine künftige gemeinsame Kommunikationsplattform aller öffentlichen Stellen, eine „Baden-Württemberg-Plattform“, regeln. Außerdem empfiehlt Brink die Nutzung der Twitter-Alternative Mastodon, auf der auch die Landesregierung kommuniziert.

Der Streit ist angesichts der Popularität der sozialen Medien spannend und sein Ende offen. Viele Landesregierungen und Ministerien, aber auch Parteien bauen nämlich derzeit eigene Newsrooms auf, um via Youtube, Facebook, Twitter und Instagram direkter die Bürger zu erreichen und die ihnen manchmal lästige Filterfunktion klassischer Medien zu umgehen.

Diskutieren Sie mit zum Streit um die Nutzung sozialer Netzwerke durch Behörden!

Was denken Sie? Ist es wichtig das Behörden auch weiterhin über Social Media informieren? Oder finden Sie es sollte andere Möglichkeiten geben die Bevölkerung kurzfristig bspw. in Gefährdungssituationen zu benachrichtigen? Das Thema wird in der Datenschutz-Community angeregt diskutiert. Wir freuen uns auf Ihren Beitrag.

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Ulrich Hottelet

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