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Text in the picture: "Unfortunately, the GDPR has only been in existence for one year (part 3)".

Innovation Driver GDPR

Gründe, um sich auf die kommenden Jahre mit der Datenschutzgrundverordnung zu freuen!

In the series of articles "Unfortunately, the GDPR has only been in existence for one year", we show why the General Data Protection Regulation (GDPR) Sinn macht und warum Sie besser heute als morgen mit der Umsetzung anfangen sollten. In den ersten beiden Beiträgen haben wir folgende Themen näher betrachtet:

The second part of our series of articles in particular makes it clear that the GDPR can and should be understood as a driver of digitisation. It is all the more surprising that, according to a BITKOM study from September 2018, around 43 % of the companies surveyed believe that the GDPR is slowing down the digital economy. Even 37 % of those surveyed believe that the GDPR is preventing innovation. We see this completely differently and even go so far as to claim that the GDPR is an innovation driver of digitization. Why this is so, you will find out in this article.

Part 3: The GDPR is an innovation driver of digitisation

Aus rechtlicher Sicht bietet die DSGVO mit ihren Erlaubnistatbeständen aus Art. 6 Abschnitt 1 genügend Spielraum, um nahezu alle Anforderungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu realisieren. Entscheidend ist nach wie vor, die Betroffenen umfassend über die Verarbeitung zu informieren.

Ferner treiben gerade die expliziten Sicherheitsanforderungen wie Verschlüsselung, Pseudonymisierung oder auch die rigorosen Löschvorschriften Innovationen an. Sie bieten Anbietern von IT-Produkten die Chance neue Marktfelder zu erobern, darunter zählen zum Beispiel die flächendeckende Verfügbarkeit für Verschlüsselungstechnologien im E-Mail-Bereich oder die Implementation von DSGVO-konformen Löschroutinen. Unternehmen sind gezwungen ihre IT zu modernisieren, was sehr häufig eine sinnvolle Investition in die Zukunft darstellt.

The GDPR bietet sogar das Potenzial, bisherige Hürden der Digitalisierung zu überwinden. Ein Beispiel ist das Recht auf Datenübertragbarkeit, welches den Wechsel zwischen bspw. verschiedenen Musikportalen, E-Mail-Providern, Cloud-Anbietern oder Apps vereinfacht.  Betroffene können die Herausgabe gespeicherter Daten in digitaler Form vom jeweiligen Anbieter verlangen und diese einem anderen Anbieter zur Verfügung stellen.

Conclusion

Aus unserer Sicht ist es klar: die DSGVO nützt uns allen, hat ihr volles Potenzial aber noch nicht entfaltet. Sei es zur Sicherstellung unserer Bürgerrechte, zur Digitalisierung von Prozessen in Unternehmen oder als Treiber digitaler Innovationen. Sicher, die DSGVO lässt derzeit noch viele Umsetzungsfragen offen, die in den nächsten Jahre durch Gerichte geklärt werden müssen.

Dennoch ist sie ein gelungener Rahmen, die ausufernde und unkontrollierte Verarbeitung unserer Daten zu beschränken oder zumindest transparent zu gestalten. Alleine die verbesserten Entscheidungsmöglichkeiten in Bezug auf die Verarbeitung der eignen Daten werden den Data protection im Netz und in Unternehmen weiter verbessern und unserer Bürgerrechte stärken.

Danke DSGVO, schön das es Dich gibt! ♥

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Caroline Schwabe
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