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Leider gibt es die DSGVO erst ein Jahr (Teil 3): Innovationstreiber DSGVO

Gründe, um sich auf die kommenden Jahre mit der Datenschutzgrundverordnung zu freuen!

In der Beitragsserie „Leider gibt es die DSGVO erst ein Jahr“ zeigen wir auf, weshalb die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Sinn macht und warum Sie besser heute als morgen mit der Umsetzung anfangen sollten. In den ersten beiden Beiträgen haben wir folgende Themen näher betrachtet:

Insbesondere der zweite Teil unserer Beitragsserie macht deutlich, dass die DSGVO als Treiber der Digitalisierung verstanden werden kann und sollte. Umso erstaunlicher ist es, dass nach einer BITKOM-Studie aus dem September 2018 rund 43 % der befragten Unternehmen glauben, die DSGVO bremse die Digitalwirtschaft aus. Sogar 37 % der Befragten sind der Meinung, die DSGVO verhindere Innovationen. Das sehen wir komplett anders und gehen sogar so weit zu behaupten, dass die DSGVO ein Innovationstreiber der Digitalisierung ist. Warum dies so ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Teil 3: Die DSGVO ist ein Innovationstreiber der Digitalisierung

Aus rechtlicher Sicht bietet die DSGVO mit ihren Erlaubnistatbeständen aus Art. 6 Abschnitt 1 genügend Spielraum, um nahezu alle Anforderungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu realisieren. Entscheidend ist nach wie vor, die Betroffenen umfassend über die Verarbeitung zu informieren.

Ferner treiben gerade die expliziten Sicherheitsanforderungen wie Verschlüsselung, Pseudonymisierung oder auch die rigorosen Löschvorschriften Innovationen an. Sie bieten Anbietern von IT-Produkten die Chance neue Marktfelder zu erobern, darunter zählen zum Beispiel die flächendeckende Verfügbarkeit für Verschlüsselungstechnologien im E-Mail-Bereich oder die Implementation von DSGVO-konformen Löschroutinen. Unternehmen sind gezwungen ihre IT zu modernisieren, was sehr häufig eine sinnvolle Investition in die Zukunft darstellt.

Die DSGVO bietet sogar das Potenzial, bisherige Hürden der Digitalisierung zu überwinden. Ein Beispiel ist das Recht auf Datenübertragbarkeit, welches den Wechsel zwischen bspw. verschiedenen Musikportalen, E-Mail-Providern, Cloud-Anbietern oder Apps vereinfacht.  Betroffene können die Herausgabe gespeicherter Daten in digitaler Form vom jeweiligen Anbieter verlangen und diese einem anderen Anbieter zur Verfügung stellen.

Fazit

Aus unserer Sicht ist es klar: die DSGVO nützt uns allen, hat ihr volles Potenzial aber noch nicht entfaltet. Sei es zur Sicherstellung unserer Bürgerrechte, zur Digitalisierung von Prozessen in Unternehmen oder als Treiber digitaler Innovationen. Sicher, die DSGVO lässt derzeit noch viele Umsetzungsfragen offen, die in den nächsten Jahre durch Gerichte geklärt werden müssen.

Dennoch ist sie ein gelungener Rahmen, die ausufernde und unkontrollierte Verarbeitung unserer Daten zu beschränken oder zumindest transparent zu gestalten. Alleine die verbesserten Entscheidungsmöglichkeiten in Bezug auf die Verarbeitung der eignen Daten werden den Datenschutz im Netz und in Unternehmen weiter verbessern und unserer Bürgerrechte stärken.

Danke DSGVO, schön das es Dich gibt! ♥

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Caroline Schwabe

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