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Ein Kind sitzt auf einem Sofa und guckt ein Video über Datenschutz im Internet auf einem Handy.

Datenschutz von Kindern im Internet

Wenn ein Kind in der realen Welt erste eigenständige Schritte macht, ergreifen seine Eltern Vorsichtsmaßnahmen, um es zu schützen. Ähnlich sollten Eltern auch in der Online-Welt handeln, damit ihre Kinder den Spaß beim Surfen im Internet genießen können, ohne Schaden zu nehmen. Gemeinsam ins Netz zu starten ist ein guter Anfang.

Kinder sind im Internet vielen Gefahren ausgesetzt. Sie können auf ungeeignete Inhalte wie Gewaltszenen, Extremismus oder sogar Pornographie zugreifen. Melden Sie anstößige Websites an zuständige Stellen wie Polizei, Jugendamt, Schulleitungen. Behörden müssen der Anzeige nachgehen.

Kinder geben unbedacht ihre persönlichen Daten im Internet preis, die in falsche Hände geraten können. Sie bekommen unerwünschte Nachrichten und werden im schlimmsten Fall von fremden Erwachsenen mit kontaktiert. Halten Sie Ihre Kinder an, „Nicknames“ zu verwenden, zum Beispiel in ihrer Mailadresse. Die echte Mailadresse ist nur für die Freunde des Kindes gedacht. Stellen Sie das Smartphone so ein, dass nur Sie neue Apps installieren können.

In privaten Chats lauern große Gefahren

Kinder sollten nur Chats nutzen, die für ihre Altersgruppe geeignet sind

In Webchats, zum Beispiel bei Facebook, können Kinder bedrängt oder sexuell belästigt werden. Besondere Gefahr kann dann bestehen, wenn Kinder in private Chat-Räume gelockt und hier mit ungeeigneten Inhalten konfrontiert werden. Ein Kind kann kaum erkennen, ob es mit einem anderen Kind oder einem Erwachsenen chattet, der sich als Kind ausgibt.

Klären Sie Ihr Kind über Abzocke im Internet und das Thema Datenschutz auf

Kinder können beim Surfen im Internet oder in Apps Abos und Verträge abschließen, die zum Beispiel per Abrechnung über den Handyvertrag hohe Kosten verursachen. Kinder im Internet erkennen Lockangebote häufig nicht und verstehen nicht, welche Kosten Abos langfristig verursachen.

Aktivieren Sie bei Ihrem Mobilfunkanbieter die „Drittanbietersperre“, die verhindert, dass Dritte Kosten auf Ihren Mobilfunkvertrag buchen. Kontrollieren Sie regelmäßig ihre Mobilfunkrechnung auf unklare Kostenpositionen und sperren Sie 0900- und 0800-Nummern. Erheben Sie Einspruch gegen Abzocktarife.

Klären Sie Ihr Kind auf, dass die illegale Verwendung digitaler Medien strafbar ist

Kinder nutzen, bieten und tauschen online Videos, Musik und Bilder, die urheberrechtlich geschützt sind. Abmahnanwälte sind darauf spezialisiert, Nutzer illegaler Download-Plattformen zu identifizieren und abzumahnen. Besonders Plattformen, die kostenlos neue Spiele, Videos und Musik anbieten, sind illegal. Gerade hier lauern auch oft Viren und andere Schadsoftware, Kosten- und Datenfallen. YouTube dagegen sperrt in der Regel illegale Inhalte. Schärfen Sie Ihrem Kind ein, legale Plattformen wie zum Beispiel geeignete Mediatheken zu nutzen.

Externer Datenschutzbeauftragter

Gern können Sie uns als externen Datenschutzbeauftragten (DSB) bestellen. Wir bieten auch einzelne Beratungsleistungen sowie Audits an und erstellen Ihnen gern ein unverbindliches Angebot. Mehr Informationen zu unseren externen Datenschutzbeauftragten finden Sie auf unserer Website.

Mobbing im Internet ist weit verbreitet

Klären Sie Ihre Kinder zum Thema Mobbing im Internet auf

Viele Kinder im Internet werden durch peinliche oder intime Inhalte wie Fotos, Videos oder Textnachrichten Opfer von Mobbing in sozialen Netzwerken. Machen Sie Ihrem Kind klar, dass das Teilen peinlicher oder intimer Bilder, Videos und Texte nicht lustig ist, sondern die Betroffenen sehr belastet und traurig macht.

Fragen Sie Ihr Kind, was es empfinden würde, wenn es an der Stelle des anderen Kindes wäre. Ist Ihr Kind selbst Opfer von Cybermobbing, wenden Sie sich an die Schule, an die Betreiber der Website oder des Dienstes, in dem das Mobbing stattfindet, oder bei schlimmen oder andauernden Vorfällen direkt an die Polizei und bitten Sie um Hilfe.

Darüber hinaus sind Fotos, Videos und Texte, die online gepostet werden, quasi nicht zu löschen. Diese Inhalte fallen vielleicht erst Jahre später, zum Beispiel in einem Bewerbungsprozess, negativ auf Ihr Kind zurück. Arbeitgeber checken nämlich Bewerber zunehmend online.

Sharenting

Aber nicht nur die Kinder, auch die Eltern gehen oft unbedacht mit dem Internet um. Ein verbreitetes Phänomen wird Sharenting genannt. Das ist ein Kunstwort aus Share und Parenting. Dabei machen Eltern viel zu oft Fotos von ihren Kindern und verbreiten sie via Facebook & Co. Das kann für diese Kinder in Zukunft schwere Folgen haben.

So dürften sich viele in ihrer Privatsphäre verletzt fühlen, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt auf  Bilder stoßen, auf denen sie als Kind halb nackt, beim Mittagsschlaf oder in Badesachen am Strand gezeigt werden. Strandfotos, Bilder von peinlichen Situationen oder ausgiebigen Feiern haben im Internet nichts verloren. Auch niedliche Fotos von nackten Babys oder badenden Kindern im Garten sollten privat bleiben, denn solche Bilder ziehen Pädophile an. Die DSGVO gilt zwar nicht für das Verarbeiten von personenbezogenen Daten durch natürliche Personen zur Ausübung persönlicher oder familiärer Tätigkeiten (Artikel 2 Absatz 2c DSGVO). Das trifft zum Beispiel auf Bilder von einer Familienfeier zu. Sobald sie aber in soziale Netzwerke hochgeladen werden, gilt diese Ausnahme nicht mehr.

Gemeinsames Surfen im Internt hilft Eltern und Kindern

Fördern Sie einen bewussten Umgang mit digitalen Medien.

Statt kompletter Verbote ist es besser, Kindern Schritt für Schritt einen bewussten Umgang mit digitalen Medien zu vermitteln und ihn im Laufe der Zeit zu stärken.

Daher sollten Sie regelmäßig mit Ihrem Kind über seine Internet-Erfahrungen sprechen. Gemeinsames Surfen ermöglicht Ihnen einen Einblick in die Online-Welt des Kindes. Bis zum zwölften Geburtstag sollten die Eltern in der Nähe sein, wenn die Kinder surfen. Downloads, die Installation von Programmen und Anmeldungen auf Plattformen nehmen die Eltern vor. Es ist wichtig, dass sie sich auch bei Streaming und Downloads über die Rechtslage informieren und mit ihrem Sohn oder Tochter besprechen, was im Netz legal ist.

Vereinbaren Sie klare Regeln für die Mediennutzung

Wichtig ist, dass Eltern mit ihrem Kind über Risiken beim Surfen reden und gemeinsam vereinbaren, welche Angebote im Netz es wie lange und wie oft nutzen darf. Diese Regeln können auch aufgeschrieben werden. Feste Surfzeiten sorgen dafür, dass andere Interessen nicht zu kurz kommen. Als Orientierung gilt ein Limit von zehn Minuten pro Lebensjahr am Tag oder einer Stunde pro Lebensjahr in der Woche. Das beschränkt sich auf die Mediennutzung in der Freizeit und nicht, wenn das Kind mit Medien lernt.

Eltern müssen sich auch in technischer Hinsicht um das Wohl ihres Nachwuchses kümmern. Hilfsmittel sind die Aktivierung von Sicherheitseinstellungen und die Installation von Jugendschutzprogrammen.

Sie sortieren ungeeignete Websites durch Filter aus oder lassen nur geprüfte Websites zu. Eltern sind gut beraten, die Einstellungen regelmäßig zu überprüfen, altersgerecht anzupassen und den Zugang mit einem sicheren Passwort zu sperren. Diese Maßnahmen ergänzen eine aufmerksame Medienerziehung durch die Eltern, ersetzen sie aber nicht. Außerdem ist es ratsam, über das Betriebssystem einen Account für den Nachwuchs einzurichten und dort Funktionen wie die Installation von Programmen und Inhalte je nach Altersangabe einzuschränken. Auch auf Handys kann man den Internetzugriff einschränken.

Last but not least sollten Eltern mit ihrem Kind vereinbaren, dass es ihnen mitteilt, wenn es fragwürdige und ungeeignete Inhalte sieht oder hört. Kinder sollten wissen, dass sie keine Schuld trifft, wenn sie problematische Webseiten gesehen haben und dass sie bei ihren Eltern mit Unterstützung rechnen können. Je nach Schwere des Falls können Eltern den Beitrag zudem per Screenshot sichern und an Beschwerdestellen wie jugendschutz.net oder internet-beschwerdestelle.de melden.

Zwei Faustregeln sollten Eltern grundsätzlich beherzigen: Das Persönlichkeitsrecht Ihrer Kinder sollten Sie nach bestem Wissen und Gewissen beachten! Da es sich nicht um die eigenen personenbezogenen Daten handelt, stellen Sie sich die Kontrollfrage, ob Sie in die Datenerhebung einwilligen würden, wenn Sie selbst betroffen wären!

Ulrich Hottelet

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