Datenschutz-Akademie » Datenschutz-News » Bestellpflicht betrieblicher Datenschutzbeauftragter auf 20 Personen erhöht

Bundesrat erhöht die Bestellpflicht betrieblicher Datenschutzbeauftragter auf 20 Personen

Beschluss des Bundesrates zur DSGVO

Bestellpflicht betrieblicher Datenschutzbeauftragter auf 20 Personen erhöht. Am 20. September hat der Bundesrat beschlossen, dass ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter erst ab einer Anzahl von 20 Personen benannt werden muss. Bisher waren es 10 Personen. In den Medien wird dieser Beschluss als „Erleichterung“ für kleine Betriebe bezeichnet.

Datenschutzrechtlich handelt es sich hierbei um einen Trugschluss, denn die Datenschutz-Grundverordnung muss trotzdem vollständig umgesetzt werden. Es ändert sich nichts an der Tatsache, dass sich auch kleine Betriebe mit dem Thema Datenschutz auseinander setzen sowie entsprechende Maßnahmen, wie die Bestellung betrieblicher Datenschutzbeauftragter, ergreifen müssen.

Link zum Beschluss des Bundesrates.

Prof. Dr. Andre Döring Datenschutzbeauftagter Robin Data GmbH

„Der Bundesrat billigt trotz großer Kritik von Datenschutzexperten die Anhebung der Bestellpflicht auf 20 Mitarbeiter. Den Unternehmen wird damit ein Bärendienst erwiesen, denn Datenschutz ist für alle Betriebe verpflichtend umzusetzen. Auch für uns Bürger – als Betroffene – ist eher damit zu rechnen, dass Datenschutz weniger ernst genommen wird und das Datenschutzniveau sinkt.“

Nadine Porrmann
Neueste Anzeigen von Nadine Porrmann (Alle anzeigen)

Das könnte Sie auch interessieren:

Datenschutz DSGVO

11 Monate DSGVO: Was sind die wichtigsten Erkenntnisse?

Im Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Die gesetzlichen Anforderungen der DSGVO stellten viele Unternehmen vor eine Herausforderung. In diesem Beitrag sind die wichtigsten Erkenntnisse auf den letzten 11 Monaten mit der DSGVO zusammengefasst.