Fotografieverbot an Schulen: keine Folge der DSGVO
Das Fotografieverbot in öffentlichen Einrichtungen ist keine Folge der Datenschutzgrundverordnung. Bedenklich ist die unkontrollierte Veröffentlichung.
Das Fotografieverbot in öffentlichen Einrichtungen ist keine Folge der Datenschutzgrundverordnung. Bedenklich ist die unkontrollierte Veröffentlichung.