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COVID-19 ein Game Changer für den Datenschutz?

Das Jahr 2020 beginnt mit großen Herausforderungen. Die Krise um das Corona-Virus hält weltweit die Bürger, das Gesundheitswesen, die Wirtschaft und die Politik in Atem. Wer hätte im Februar 2020 gedacht, dass im März 2020 europaweite Ausgangssperren umgesetzt sind?

Beschränkung von Grundrechten

Auch in Deutschland wurden verschiedene Grundrechte, wie die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit, in kürzester Zeit stark beschränkt oder außer Kraft gesetzt. Die Corona-Infektionszahlen steigen stark an, so dass die Politik sich zum Handeln gezwungen sah.

Flächendeckend wurden ganze Gewerbezweige wie die Gastronomie, Sportstudios oder Frisöre per Allgemeinverfügung geschlossen. Allgemeinverfügung war für mich ein Begriff, den ich erstmal per DuckDuckGo recherchieren musste.

„Eine Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Adressatenkreis richtet, siehe § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Demnach ist jede Allgemeinverfügung eine konkret-generelle Regelung, die einen bestimmten Einzelfall für eine unbestimmte Anzahl von Adressaten regelt.“

Quelle: Bundesfinanzministerium

Soviel von offizieller Stelle. Wir sind also alle von Corona betroffen. Soziale Distanz halten, sich in seiner Kernfamilie bewegen sind die Maßgaben der Stunde. Mit allen Konsequenzen, die dieses auch für die psychische Gesundheit der Bürger bedeutet. Denn nicht jeder hat die Möglichkeit seine Zeit zu Hause in einem schönen Garten zu verbringen.

Aber trotz aller offener Fragen und Sorgen sollten wir wachsam sein. Wachsam, dass unsere unter Druck geratenen Grundrechte auch nach Ende der Krise wieder so aktiviert werden, wie sie vorher waren. Wachsam, dass nach der Krise die Grenzen in Europa wieder offen sind, denn Europa ist die Basis für unseren Wohlstand.

Externer Datenschutzbeauftragter

Gern können Sie uns als externen Datenschutzbeauftragten (DSB) bestellen. Wir bieten auch einzelne Beratungsleistungen sowie Audits an und erstellen Ihnen gern ein unverbindliches Angebot. Mehr Informationen zu unseren externen Datenschutzbeauftragten finden Sie auf unserer Website.

Recht auf informationeller Selbstbestimmung

Auch das Recht auf informationeller Selbstbestimmung kommt in der Krise unter Druck. Datenschutz wird als hinderlich angesehen. Denn so die Meinung: Daten müssen frei fließen, um der Lage Herr zu werden. Sogar umfassendes mobiles Tracking der Bürger kommt in den Fokus des Gesetzgebers.

Und was sagen die Datenschützer dazu? In Deutschland sehen die obersten Datenschützer Datenschutz als wichtigen Baustein, die Krise zu meistern. In einer angstvollen und unklaren Situation ist sehr hilfreich, wenn klare Regeln gelten. Zum Beispiel dürfen Erkrankte nicht öffentlich denunziert werden, sondern es muss sehr besonnen mit deren Daten umgegangen werden. Angst Betroffener kann so effektiv reduziert werden.

Dem Datenschutz kommt also auch in Zeiten einer Krise eine wichtige Bedeutung zu. Fraglich ist, ob der oberste Datenschützer der EU dieses genauso sieht. Er fordert im Angesicht der Krise ein Umdenken in der europäischen Datenschutzstrategie:

“Covid-19 is a game changer.”

Quelle: EUROPEAN DATA PROTECTION SUPERVISOR

So der Europäische Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski. Was geändert werden soll bleibt allerdings unbeantwortet. Als Datenschützer sollten wir das genau beobachten.

Learnings aus der Covid-19-Krise

Lernen Sie aus der Covid-19-Kriste. Seien Sie besser vorbereitet. Digitalisieren Sie Ihre Prozesse bestmöglich, damit sie auch dezentral arbeiten können. Machen Sie Ihre Unternehmen fit in Bezug auf Datenschutz- und Datensicherheit. Wie datenschutzkonform sind bspw. Ihre Homeoffice-Lösungen? Hatten Sie Notfallpläne für den Ausbruch einer Pandemie in der Schublade?

Daher mein Fazit: es gibt viel zu tun, packen wir es an!

Prof. Dr. Andre Döring
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