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Prüfung gemäß § 8a BSIG und offizieller BSI-Nachweis

Wir übernehmen die komplette Prüfung nach § 8a BSIG inklusive Audit und erstellen Ihr offizielles Nachweisdokument für das BSI. Jetzt Beratung sichern.“

Prüfung gemäß BSIG und BSI-KRITIS

Robin Data steht für höchste
Qualitäts- und Sicherheitsstandards.

TÜV-zertifizierter Datenschutz ISO 9001 zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem
TÜV-zertifizierter Datenschutz ISO/IEC 27001 zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem

Planung

Definition Prüfgrundlage und Geltungsbereich, Erstellung des Prüfplans.

Analyse

Dokumentenprüfung, GAP-Analyse und Bewertung der Maßnahmen.

Audit

Vor-Ort-Prüfung inklusive technischer Tests und Wirksamkeitskontrolle.

Nachweis

Abschlussbericht, Mängelliste & offizielles Nachweisdokument fürs BSI.

Ihre Pflicht: Fristgerechter Nachweis Ihrer IT-Sicherheit an da BSI

Das IT-Sicherheitsgesetz verpflichtet Betreiber Kritischer Infrastrukturen, ihre IT-Systeme nach dem Stand der Technik abzusichern. Nach BSIG ist dem BSI alle drei Jahre ein Nachweis vorzulegen. Klassische Zertifizierungen wie ISO 27001 oder BSI IT-Grundschutz reichen dafür nicht aus. Robin Data unterstützt Sie bei der Prüfung gemäß BSIG und BSI-KRITIS.

In enger Abstimmung definieren wir den Prüfumfang und erstellen einen detaillierten Plan. Wir analysieren Ihre Dokumentation, führen eine Gap-Analyse durch und bewerten Ihre Maßnahmen. Das Audit umfasst eine Vor-Ort-Prüfung sowie technische Tests. Abschließend erhalten Sie einen Bericht mit Mängelliste und das offizielle BSI-Nachweisdokument.

Robin Data entlastet Ihre Organisation und stellt sicher, dass Sie regelkonform und nachweisbar aufgestellt sind.

Prüfung gemäß BSIG und BSI-KRITIS

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Unsere Expertise: Kontinuierliche Sicherheit kritischer Infrastrukturen

Planung der
Prüfung

Festlegung Prüfgrundlage, Definition Prüfumfang und Geltungsbereich, Durchführung GAP-Analyse

Nachweis der
Wirksamkeit

Bewertung der Sicherheitsmaßnahmen, Überprüfung Dokumentation, Überprüfung der Umsetzung vor Ort

Erstellung
Prüfbericht

Anfertigung Auditbericht für BSI, Erfassung und Bewertung von Schwachstellen sowie Mängeln

Management der
Mängel

Dokumentation im Prüfbericht, Empfehlung zur Beseitigung von Mängeln, Vorbereitung auf nächste Prüfung

Ablauf unserer Prüfung – strukturiert erklärt

So funktioniert unsere Prüfung gemäß BSIG und BSI-KRITIS

  • 1

    Kontakt und Erstgespräch

    In einem unverbindlichen Kennenlerngespräch mit Robin Data klären wir, ob Ihre Organisation als KRITIS-Betreiber einzuordnen ist. Wir prüfen zielführend, welche gesetzlichen Vorgaben (§ 8a BSIG, ggf. § 391 SGB V für Krankenhäuser oder NIS-2) Sie erfüllen müssen und stimmen das weitere Vorgehen methodisch mit Ihnen ab. Sie erhalten von uns eine erste Einschätzung, welche Anforderungen konkret auf Sie zukommen und wie der Prüfungsprozess ablaufen wird. Dieses Gespräch ist die Grundlage für eine passgenaue und effiziente Zusammenarbeit.

  • 2

    Dokumenten- und Ist-Analyse

    Im nächsten Schritt nehmen wir Ihre bestehende Dokumentation sowie Ihre IT- und Prozesslandschaft genau unter die Lupe. Dabei prüfen wir, welche Sicherheitskonzepte, Richtlinien und Nachweise bereits vorhanden sind und wie sie mit den gesetzlichen Anforderungen übereinstimmen. So erhalten Sie eine klare Sicht auf Ihren aktuellen Sicherheitsstatus.

  • 3

    GAP-Analyse und Bewertung

    Auf Basis der Analyse identifizieren wir bestehende Lücken (Gaps) zwischen dem Ist-Zustand und den geforderten Standards. Zusätzlich bewerten wir die Wirksamkeit der vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen. Sie erfahren, wo Handlungsbedarf besteht und welche Bereiche bereits solide abgesichert sind.

  • 4

    Vor-Ort-Audit und Tests

    Im Rahmen eines Audits überprüfen wir Ihre Systeme direkt vor Ort. Dabei führen wir technische Tests und Wirksamkeitskontrollen durch, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen in der Praxis tatsächlich greifen. Dieser Schritt ist entscheidend, da er die theoretischen Vorgaben mit der Realität in Ihrem Unternehmen abgleicht.

  • 5

    Bericht und Nachweis

    Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen detaillierten Prüfbericht. Dieser enthält eine Mängelliste, konkrete Handlungsempfehlungen sowie eine Bewertung Ihrer IT-Sicherheitslage. Gleichzeitig bereiten wir das offizielle Nachweisdokument vor, das Sie fristgerecht beim BSI einreichen können. Damit erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht in vollem Umfang.

Angebot zur Prüfung gemäß § 8a BSIG und zum offizieller BSI-Nachweis anfragen

Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot passend für Ihre Bedürfnisse.

Kombinieren Sie Ihre gewünschten Compliance-Felder und Funktionen

Robin Data ComplianceOS®

Qualitäts-Management

Prozesse verbessern, Effektivität und Effizienz erhöhen

Legal Compliance

Rechtssicherheit steigern und Haftungsrisiken senken

Berichte & Analysen

Kennzahlen im Blick behalten, Performance bewerten

Lieferantenbewertung

Lieferantenrisikos erfassen, Missstände vermeiden

Prozess-Automation

Abläufe optimieren und Prozesse automatisieren

API-Schnittstellen

Externe Systeme anbinden und übergreifen interagieren

„Wir wollten eine moderne und digitale Umsetzung unseres Datenschutz-Management-Systems. Robin Data hat uns durch die Funktionen, die vielen Vorlagen, die Automatisierungsmöglichkeiten und den sehr kompetenten und freundlichen Service sowie die Zusammenarbeit mit einem Partner in der Nähe überzeugt.“

Datenschutzbeauftragter der Westpfalz-Klinikum GmbH

FAQ Prüfung nach BSIG und BSI-KRITIS

Die Prüfung kann nur durch speziell qualifizierte, unabhängige „prüfende Stellen“ erfolgen. Diese müssen zertifizierte Auditoren stellen und die geforderte Prüfverfahrenskompetenz gemäß § 8a Abs. 3 BSIG nachweisen.

Alle Betreiber sogenannter „Kritischer Infrastrukturen“ (z. B. Energieversorger, Wasserwerke, Krankenhäuser, Telekommunikationsunternehmen) sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig ihre IT-Sicherheit nachzuweisen. Ob Sie betroffen sind, hängt u. a. von Ihrer Branche und Unternehmensgröße ab.

Laut BSIG müssen Betreiber alle drei Jahre einen Nachweis über die Wirksamkeit ihrer IT-Sicherheitsmaßnahmen beim BSI einreichen. Das gilt fortlaufend, Sie sollten die nächste Prüfung frühzeitig einplanen, um Fristen sicher einzuhalten.

Nein. Zertifizierungen wie ISO 27001 oder IT-Grundschutz sind wichtige Grundlagen, erfüllen jedoch nicht die formalen Anforderungen des BSI-Nachweises. Es ist zwingend eine Prüfung nach BSIG & BSI-KRITIS erforderlich, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Die Kosten für die Prüfung sind abhängig von Faktoren wie bspw. der Organisationsgröße. Wir verweisen deshalb auf unser kostenfreies Erstgespräch, in welchem die Anforderungen geklärt werden. Anschließend erhalten Sie ein unverbindliches Angebot, mit einem genauen Preis welcher speziell auf Ihre Bedürfnisse angepasst ist.

Die Dauer hängt von der Größe und Komplexität Ihrer Organisation ab. In der Regel sollten Sie mehrere Wochen einplanen, beginnend mit der Analysephase bis hin zur Erstellung des Abschlussberichts. Wir erstellen für Sie einen individuellen Zeitplan, sodass alle Fristen sicher eingehalten werden.

Ein erfahrener Anbieter entlastet Ihre internen Ressourcen, führt die Prüfung effizient durch und sorgt dafür, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Zudem profitieren Sie von praxisnahen Handlungsempfehlungen, die Ihre IT-Sicherheit auch über den Prüfungszeitraum hinaus stärken.

Mängel sind nicht ungewöhnlich und können durch gezielte Maßnahmen behoben werden. Wir unterstützen Sie dabei mit einem strukturierten Mängelmanagement, dokumentieren die Verbesserungen und bereiten Sie so optimal auf die nächste Prüfung vor.

GAiN (Gemeinsame Anforderungen im Nachweisverfahren) definiert die verbindlichen Regeln für Nachweise nach § 8a BSIG. Ab dem 1. April 2025 tritt die Version 2.1 in Kraft. Sie bringt strukturiertere Prüfberichte, strengere Anforderungen an die Wirksamkeitskontrolle von Sicherheitsmaßnahmen und eine klarere Dokumentation von Mängeln. Zudem dürfen Prüfungen künftig nur von qualifizierten Prüfern mit spezieller Prüfverfahrenskompetenz durchgeführt werden.

Für Betreiber bedeutet GAiN 2.1 umfangreichere und detailliertere Prüfungen. IT-Sicherheitsmaßnahmen müssen nicht nur dokumentiert, sondern auch praktisch getestet und nachweislich wirksam sein. Da Nachweise alle zwei Jahre beim BSI vorzulegen sind, empfiehlt es sich, schon jetzt interne GAP-Analysen durchzuführen, Prozesse anzupassen und erfahrene Prüfer einzubinden, um Nachforderungen oder Sanktionen zu vermeiden.

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