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Eine Person hält fünf Euroscheine in der Hand. Eine Symbolisierung für das Datenschutz-Bußgeld gegen belgisches Unternehmen

15.000 Euro Datenschutz-Bußgeld Belgien

Datum: 17.12.2019

Verantwortliche Stelle: Belgisches Unternehmen

Art des Datenschutz-Verstoßes: Datenschutz-Bußgeld wegen Google-Tracking-Cookies

In Belgien wurde gegen ein privates Unternehmen ein Bußgeld von 15.000€ verhängt, weil deren Website Google-Tracking-Cookies setzte, ohne zuvor die Einwilligung der Website-Besucher einzuholen.

Ohne Einwilligung haben Webseiten-Betreiber – u.a. in Belgien – keine rechtliche Grundlage für Tracking-Cookies. In Belgien regelt das nationale Recht, dass Cookies nur dann zulässig sind, wenn sie technisch notwendig oder zur Übertragung einer Kommunikation oder Dienstbereitstellung erforderlich sind.

Auch in Deutschland ist Google-Tracking nicht mehr ohne vorherige Einwilligung möglich. Die Nutzung von Google Tools ist nicht auf ein berechtigtes Interesse als Rechtgrundlage (Art 6, Abs 1 f DSGVO) zu stützen, denn Google handelt als eigenständiger Verantwortlicher, nicht als Auftragsdatenverarbeiter. Somit stellt der Einsatz von Google Tools eine Daten-Weitergabe an Dritte dar und bedarf auch hierzulande einer Einwilligung.

Wie diese Einwilligung genau gestaltet werden muss, um rechtssicher zu sein, hat unlängst das letzte EUGH-Urteil gezeigt: die Einwilligung muss ausdrücklich, informiert, nachweisbar und widerrufbarer sein (Art. 7 DSGVO).

Datenkategorien: Browserdaten, Website-Verhaltensdaten

Land: Belgien

Quelledataprotect.at

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Nadine Porrmann
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